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Die geschlossenen, zertifizierten Präventionskurse erfüllen die Qualitätskriterien der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 SGB V. Bei regelmäßiger Teilnahme erstellen wir eine Teilnahmebescheinigung. Diese kann bei der Krankenkasse eingereicht und damit bis zu 80% der Kursgebühr erstattet zu bekommen.